Die 17. Ausgabe "Be Well in Hamburg St. Georg" ist erschienen  

St. Georgs Stadtteilführer für 2026/27

 

Jetzt verfügbar
    - unverwechselbar und individuell -

Leserbrief

Liebes Be Well in St Georg Team,
 
auch die 17. Ausgabe von Be Well in St.Georg bietet wieder Informationen, Orientierung, Tipps und spannende neue Geschichten über den bunten Stadtteil Hamburgs.
Für mich immer wieder  eine Fundgrube an Adressen und erprobten Tipps. Der Redaktion sei Dank für diesen besonderen und sogar kostenlosen Stadtteilführer.
Auch für Hamburg Besucher:innen eine unerlässliche TIPP-Quelle für St.Georg. Und man kann  jede Ausgabe so handlich &  bequem aus der Westentasche zaubern. 
 
Herzliche Grüsse
Rainer Neumann, Autor 
   

Dragomirs Spruch der Woche
frei nach Winston Churchill: "Etwas aufzubauen mag langsame und mühsame Arbeit von Jahren sein. Es zu zerstören kann der gedankenlose Akt eines einzigen Tages sein."

   

Das Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg (MK&G) öffnet gemeinsam mit den staatlichen Hamburger Museen und Ausstellungshäuser am Dienstag, den 18. Mai 2021. Die Öffnung der Museen und Ausstellungshäuser zählt zu den ersten Öffnungsschritten, die der Senat kürzlich beschlossen hatte. Mit umfassenden Hygienekon­zepten, Test- oder Impfnachweisen, Kontaktnachverfolgung und klugem Einlassmanagement wird sichergestellt, dass der Museumsbesuch ein sicheres Kulturerlebnis wird. Die Museen setzen dabei bereits bewährte umfangreiche Hygienekonzepte um und stellen eine Kontaktnach­ver­folgung sicher. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Terminbuchung dringend empfohlen. Darüber ist eine Sicherstellung der zeitgleich erlaubten Personenzahl in den Ausstellungsräumen gewähr­leistet.

Gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg ist der Besuch der Museen und Ausstellungs­häuser mit dem Nachweis eines negativen Corona-Tests, dem Nachweis einer vollständig erfolgten Impfung oder dem Nachweis einer bereits erfolgten Genesung verbunden. Neu bei der aktuellen Wiederöffnung der Museen und Ausstellungs­häuser ist, dass Besucher*innen eine negativen Coronatest (PCR: nicht älter als 48 Stunden oder ein Schnelltest einer zugelassenen Test­ein­­richtung: nicht älter als 12 Stunden) oder einen Impfnachweis vorlegen müssen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Der jeweilige Nachweis muss von den Besucher*innen vor dem Besuch vorgelegt werden. Die Möglichkeit eines Coronatests kann von Museen und Ausstellungshäusern nicht angeboten werden. Während des Museumsbesuchs gilt wie in zahlreichen vergleichbaren Alltagssituationen im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Tickets müssen vorab online erworben werden. Begleitende Führungen und Veranstaltungen sind vorerst nicht möglich.

   

Mit freundlicher Unterstützung von

   

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